Allgemeine Geschäftsbedingungen Genussmanufaktur eXacto E. R.Gültig ab 01.01.2017
Catering und sonstige Dienstleistungen der Genussmanufaktur eXacto E. R. – Ernesto RoggeDie Genussmanufaktur EXACTO bietet an:– Kochkurse (überwiegend öffentliche Themenkochkurse),– Kochevents (im geschlossenen Kreis)– Full-Catering-Service– Sonstige gastronomische Dienstleistungen
Bedingungen für Veranstaltungen/Caterings im sowie außer Haus, Kochevents-/kurse im geschlossenen Kreis:
1. Geltung1.1 Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden, (nachfolgend Auftraggeber genannt) und der Firma EXACTO gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.1.2 Mit der Erteilung des Auftrags, egal ob mündlich oder schriftlich, werden unsere AGB anerkannt.1.3 Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
2. Angebot und Vertragsabschluss2.1 Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung.2.2 Als Veranstalter gilt die der Firma EXACTO gegenüber solche auftretende Person, gleich ob sie Befugnis zur Stellvertretung inne hat oder nicht. Im Zweifelsfall haftet sie gemeinsam mit dem tatsächlichen Veranstalter gesamtschuldnerisch.2.3 Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers und dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt EXACTO keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.2.4 Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist nur dann Bestandteil des Angebots, wenn diese ausdrücklich aufgeführt ist. Dem Kunden obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlichen Auflagen und sonstiger Vorschriften.2.5 Angebote, Planungen, Beschreibungen von Konzepten usw. bleiben mit allen Rechten Eigentum von EXACTO. Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede anderweitige Verwertung in sämtlicher Form zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung und die Weitergabe an Dritte sowie die Vornahme von Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung von EXACTO. Bei Zuwiderhandlungen wird eine vom zuständigen Gericht zu bestimmende Vertragsstrafe fällig.2.5 Sollten einzelne Artikel unseres Angebotes vorübergehend nicht beschaffbar sein, behalten wir uns einen Austausch gegen mindestens gleichwertige Ware vor.
3. Lieferung/Übergabe3.1 Zugesagte Termine werden vom Catering nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, wie z. B. Stromstörungen, entbinden uns von den übernommenen Pflichten.3.2 Mit Übernahme und nach Prüfung der Lieferung geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung sowie Folgeschäden auf den Auftraggeber über.3.3 Eventuelle Beanstandungen der Veranstaltung sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 3 Tagen nach der Veranstaltung vom Kunden bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung vom Kunden als akzeptiert gilt. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt EXACTO keinerlei Haftung.3.4 Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Schäden oder Verluste werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.3.5 Alle vom Caterer angelieferten Materialien und Gegenstände, mit Ausnahme der Speisen und Getränke, stehen und bleiben im Eigentum des Caterers, und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.3.6 Die Erzeugnisse des Caterers reisen stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.3.7 Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.3.8 Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke durch den Auftraggeber ist grundsätzlich nicht gestattet und nur nach Absprache und mit schriftlicher Zusage von EXACTO erlaubt.
4. Preis4.1 Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.4.2 Die Angebotspreise gelten vier Monate ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser vier Monate ist EXACTO berechtigt, die Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 10% über dem Preis bei Vertragsschluss liegt.4.3 Eine für die Rechnung verbindliche Teilnehmer-/Gästezahl ist bis drei Tage vor der Veranstaltung EXACTO mitzuteilen.4.4 Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von EXACTO zu vertreten sind, so ist er berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen.4.5 Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, nicht Termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen der Firma EXACTO sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.4.6 Mit der Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 50% vom Auftragsvolumen (mind. jedoch von 600,00 EUR) fällig.
5. Stornobedingungen
5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, EXACTO so früh wie möglich über alle Änderungen des zeitlichen Ablaufs und/ oder die Personenzahl zu informieren. Alle Vertragsänderungen und neue Angebote sind schriftlich abzufassen und zu bestätigen.5.2 In Fällen des Rücktritts vom Vertrag durch den Auftraggeber gilt folgende Berechnung:ab 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% der Auftragssummeab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60% der Auftragssummeab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% der Auftragssumme5.3 Stornierung einzelner Teilnehmer-/GästezahlDie definitive Teilnehmerzahl muss bis zu 3 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. ab 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist nur noch eine Personenreduzierung von 20% der tatsächlich angemeldeten Personenanzahl kostenlos möglich.ab 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist nur noch eine Personenreduzierung von 10% der tatsächlich angemeldeten Personenanzahl kostenlos möglich.5.4 EXACTO kann jederzeit aus wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten ohne dafür haftbar gemacht zu werden.
6. MusikveranstaltungenDer Veranstalter hat Sorge zu tragen, dass die dafür zu entrichtenden Gebühren für die GEMA bezahlt werden. Der Veranstalter versichert, dass er oder seine engagierte Band eine GEMA – Anmeldung vorgenommen hat.
7. VersicherungAllfällige Versicherungen hat der Veranstalter selbst abzuschließen. Bei Veranstaltungen in unserer Location ist der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung des Auftraggebers nachzuweisen.
8. GerichtsstandErfüllungsort und Gerichtsstand für alle mittelbar und unmittelbar zwischen dem Catering und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist Böblingen. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gutscheine haben ab dem Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von einem Jahr.Nach Ablauf dieser Frist behält der Gutschein für weitere zwei Jahre seinen Wert. Dieser kann für jede Serviceleitung von EXACTO eingesetzt werden.Unbezahlte Gutscheine können auch mit Anmeldebestätigung bei der Kochkursplanung nicht berücksichtigt werden. Wird der Wert eines Gutscheins nicht aufgebraucht, behält der Gutschein seinen Restwert. Eine Auszahlung in Bar bzw. Rücküberweisung ist ausgeschlossen.
Bedingungen für unseren offenen Themenkochkurse laut Internet/Prospekt1. Allgemein
Dauer und Teilnehmerzahlen der einzelnen Veranstaltungen können variieren. Die Teilnehmerzahl bei Kochkursen liegt zwischen mindestens 8 und maximal 14 Personen.
2. Anmeldung
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Entweder per Email, Post, Fax oder über unsere Homepage genussmanufaktur-exacto.de. Pflichtangaben für die erfolgreiche Anmeldung sind Name, Adresse, Telefonnummer, Kurs, Kursdatum, Anzahl teilnehmender Personen und Unterschrift.
3. Teilnahmegebühren/Zahlung
Die Teilnahmegebühren sowie die Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Programm. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgt die Bezahlung per Überweisung vor dem Veranstaltungstag.
4. Änderungen/Absagen/Stornierungen
Bei Verhinderung ist der gebuchte Kurs auf eine Ersatzperson übertragbar. Bei einer Absage/Stornierung die nicht mindestens 7 Tage vor Kursbeginn erfolgt, wird eine Gebühr von 50% der Kurskosten fällig. Bei nicht Erscheinen ohne Absage wird die volle Kursgebühr fällig. Eine Rückerstattung der Beträge für Kursgebühren / Gutscheinen erfolgt nicht. Die Genussmanufaktur EXACTO behält sich vor, einen Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl bis 2 Tage vor Kursbeginn zu stornieren.
5. Haftung
Die Kursteilnehmer haften persönlich für die durch sie beschädigten Einrichtungen und Gegenstände von der Genussmanufaktur EXACTO. Der/die Teilnehmer/in haftet für Schäden und Unfälle, welche direkt durch sie/ihn anderen Teilnehmern gegenüber entstanden sind. Haftung gegenüber Teilnehmern für Unfälle, Verluste und Beschädigungen von Gegenständen übernimmt die Genussmanufaktur EXACTO nicht.
6. GerichtsstandErfüllungsort und Gerichtsstand für alle mittelbar und unmittelbar zwischen dem Catering und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist Böblingen. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.